Unser Hinweisgebersystem

Es ist wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb haben wir einen Kontakt eingerichtet, um entsprechende Hinweise abzugeben, die unabhängig, unparteiisch und vertraulich behandelt werden.

Wir garantieren den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber*innen, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber*innen zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgeber*innen und allen Personen, die zu Untersuchungen beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und  geschützten Verfahren verarbeitet.

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

Alle Meldungen werden auf potentielle schwere Regelverstöße durch unsere Beschäftigte gründlich geprüft und systematisch nachverfolgt. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend wird Ihr Hinweis bewertet. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere von Hinweisgeber*innen. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potentiellen Regelverstoß ergibt, wird eine weitere Untersuchung des Falls durchgeführt. Anschließend werden die Untersuchungsergebnisse bewertet und ein festgestelltes Fehlverhalten geeignet sanktioniert. Informationen über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt.

*Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.

Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben

Sie können Hinweise per E-Mail über die folgende Adresse melden: hinweise@perfekta.de

Fragen oder Verbesserungsvorschläge zum Hinweisgebersystem teilen Sie uns bitte ebenfalls über oben stehende E-Mail mit.

Es steht Ihnen jedoch frei, wie  gesetzlich verankert, sich alternativ an die zuständigen Behörden zu wenden.
Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist.
Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?